Weiter wurde den Parteien in Aussicht gestellt, dass das Gericht die Zulässigkeit der Klageänderung prüfen werde (pag. 165 f.). 1.10 Am 3. April 2024 bezog der Kläger zur Zulässigkeit der Klageänderung Stellung und beantragte, es sei darüber nach Abschluss des doppelten Schriftenwechsels zu entscheiden (pag. 168 ff.). 1.11 Mit Replik vom 30. April 2024 stellte der Kläger wiederum geänderte Rechtsbegehren (pag. 175 ff.; Änderungen hervorgehoben): 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, die Geschäftsbeziehung mit dem Kläger (Referenz Nummer ________) aufrechtzuerhalten und das auf den Kläger lautende Konto mit der IBAN ________ in