154, 158). 1.8 Am 27. Februar 2024 fand die Instruktionsverhandlung ohne Ergänzung des Sachverhalts und ohne Beweisabnahme statt. Die Vergleichsverhandlungen scheiterten (pag. 159 ff.). 1.9 Mit Verfügung vom 15. März 2024 schrieb die Instruktionsrichterin das Verfahren HG 24 4 antragsgemäss als erledigt ab. Die Gerichtskosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, wurden den Parteien je hälftig auferlegt und hierfür separat Rechnung gestellt. Weiter wurde den Parteien in Aussicht gestellt, dass das Gericht die Zulässigkeit der Klageänderung prüfen werde (pag.