Es sei die Beklagte zu verpflichten, die Geschäftsbeziehung mit dem Kläger (Referenz Nummer ________) aufrechtzuerhalten und das auf den Kläger lautende Konto mit der IBAN ________ in Schweizer Franken für den inländischen Zahlungsverkehr weiterzuführen unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe gemäss Art. 292 StGB mit Busse im Widerhandlungsfall;