Der dem Verordnungsgeber mit Art. 32 Abs. 2 PG eingeräumte Spielraum ist für das anwendende Gericht verbindlich und der Bundesrat hat den Delegationsrahmen nicht offensichtlich gesprengt (E. 16.3). - Der PostFinance gelingt es in Bezug auf den in den USA als «Specially Designated National» sanktionierten Kläger nicht, das Vorliegen einer Ausnahme von ihrem Grundversorgungsauftrag zu beweisen (E. 24 ff.). Erwägungen: I. Prozessgeschichte