Klage vom 26. Juni 2023 Regeste: Art. 32 PG, Art. 43 und 45 VPG; Grundversorgungsauftrag der PostFinance: - Die PostFinance ist von ihrem Grundversorgungsauftrag im Bereich der Dienstleistungen des inländischen Zahlungsverkehrs in Schweizer Franken auch dann befreit, wenn sie nachweisen kann, dass ihr die Einhaltung von Bestimmungen im Bereich der Finanzmarkt-, Geldwäscherei- und Embargogesetzgebung einen unverhältnismässigen Aufwand verursacht (Art. 45 Abs. 1 Bst. a VPG). Der dem Verordnungsgeber mit Art.