3. Die Klägerin wird verurteilt, der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 15ꞌ871.15 (inkl. Auslagen, ohne Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen (Einschreiben): - den Parteien Bern, 6. März 2024 Im Namen des Handelsgerichts Der Präsident: Oberrichter Josi Die Gerichtsschreiberin: Zwahlen