Der Minderheitsantrag, der sich gegen eine Rückwirkung des geltenden Rechts aussprach, wurde abgelehnt (vgl. Votum Amaudruz AB 2019 N 769: «La minorité Amaudruz ne souhaite pas de modification rétroactive du droit en vigueur.»). Dass weitere Bestimmungen rückwirkend gelten sollten, wurde nicht gesagt und ist auch nicht anzunehmen, nachdem der Minderheitsantrag die Rückwirkung der neuen Bestimmungen gerade vollumfänglich ausschliessen wollte. Das Votum Schneeberger streicht allein die Vorteile einer beschränkten, in ihren Worten «verhältnismässigen», Rückwirkung hervor.