Die Beklagte möchte darunter sämtliche Rechtsverhältnisse und rechtlichen Pflichten verstanden wissen, deren Bestand von einem Versicherungsvertrag abhängt, wozu folglich auch das direkte Forderungsrecht gehören würde (vgl. KLETT/KUZMANOVIC, HAVE 1/2022 S. 28). Aus dem Wortlaut lässt sich dies nicht direkt herleiten. Als «Vertrag» gilt sowohl nach rechtlichem als auch nach allgemeinem Sprachgebrauch jede rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien (vgl. www.duden.de/rechtschreibung/Vertrag).