2 6. In ihrer Klageantwort im beschränkten Verfahren vom 5. Juli 2023 (pag. 71 ff.) stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlag, zu Lasten der Klägerin. 7. Am 18. September 2023 reichte die Klägerin ihre Replik im beschränkten Verfahren ein (pag. 101 ff.). 8. Am 9. November 2023 reichte die Beklagte ihre Duplik im beschränkten Verfahren ein (pag. 115 ff.).