1. Am 6. Februar 2014 liess sich die Klägerin von Prof. Dr. med. E.________ wegen Schmerzen an der rechten Hand untersuchen (Klagebeilage [KB] 1). Aufgrund der in diesem Rahmen gestellten Diagnose unterzog sie sich am 26. Februar 2014 im .________ (Klinik) einer handchirurgischen Operation bei Prof. Dr. med. E.________ (KB 2). 2. Am 28. Februar 2014 trat die Klägerin aus der Klinik aus. Im Austrittsbericht wurde verzeichnet, dass der postoperative Verlauf «am ersten Tag durch stärkste Schmerzhaftigkeit geprägt» war (KB 5). In den folgenden Jahren kam es zu weiteren Untersuchungen, Gutachten und Operationen.