12 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Die Klage wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass der Schweizer Teil der IR Marke Nr. 1649058 «Lucky Clouds» (fig.) der Beklagten nichtig ist. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 8ꞌ369.60, werden der Beklagten zur Bezahlung auferlegt. Sie werden mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von CHF 11ꞌ600.00 verrechnet. Die Klägerin erhält CHF 3ꞌ230.40 aus der Gerichtskasse zurückerstattet. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin CHF 8ꞌ369.60 für Gerichtskosten zu ersetzen.