PKV beläuft sich der Honorarrahmen bei einer Streitigkeit mit einem Streitwert über CHF 20ꞌ000.00 bis CHF 50ꞌ000.00 zwischen CHF 3ꞌ200.00 und CHF 15ꞌ700.00. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 des kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11]). 27.4 Die Klägerin macht ein Honorar von CHF 8ꞌ000.00, zzgl. Mehrwertsteuer von 8.1% geltend (vgl. Honorarnote, pag.