Die Marken der Klägerin und die der Beklagten sind verwechselbar ähnlich. Auch die geringen Unterschiede zwischen den zu vergleichenden Bild-/Wortzeichen (insb. durch die zusätzlichen chinesischen Schriftelemente oder den unterschiedlichen Zusatz «Clouds» bei der jüngeren Marke), vermögen daran nichts zu ändern. Alle Marken beginnen mit dem Wortbestandteil «Lucky», welcher sich bei den kombinierten Marken jeweils mittig in einem Kreis befindet, womit auch der jeweilige Zeichenaufbau verwechselbar ähnlich ist.