23.4.2 Waren der Klasse 34 der Nizza Klassifikation richten sich in erster Linie an tatsächliche und potentielle Raucher über 16 Jahre, und damit an ein recht breites Publikum, von dem keine besondere Aufmerksamkeit erwartet werden kann (vgl. BVGer B- 4728/2014 E. 3.3 und B-2630/2012 E. 4.2.2; Urteil des Bundgerichts 4A_6/2013 vom 16. April 2013 E. 3.2). Massgebend sind deshalb die Aufmerksamkeit und das Unterscheidungsvermögen des gewöhnlichen, nicht über eine spezielle Ausbildung verfügenden Konsumenten (vgl. BGE 122 III 382 E. 3b).