23.2.3 Eine Zeichenähnlichkeit ist vorliegend ohne weiteres gegeben, insbesondere ist der Wortteil «Lucky» identisch und auch das Bildelement in Form eines Kreises, umgeben von helleren Ringen, ist ähnlich. 23.3 Die Kennzeichnungskraft einer Marke bzw. eines Markenbestandteils bestimmt sich zunächst nach ihrer Unterscheidungskraft. Grundsätzlich darf originär eine normale Unterscheidungskraft vermutet werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, welche die Annahme einer ursprünglich geringeren oder höheren Kennzeichnungskraft rechtfertigen.