5 17. 17.1 Die Klägerin ist eine US-amerikanische Gesellschaft des British American Tobacco Konzerns, eines der grössten Unternehmen der Tabakindustrie (KB 2). In der Schweiz hatte die Klägerin 2015 einen Marktanteil von 38.8%. Sie ist Inhaberin verschiedener Schweizer Marken, darunter «LUCKY STRIKE». «LUCKY STRIKE» wurde 1871 lanciert und gehört zu den bekanntesten Zigarettenmarken weltweit. Die Marken sind für Waren der Klasse 34 der Nizza Klassifikation registriert (Rz. 2 ff. der Klage, pag.