4 Sinne von Art. 3 MSchG vom Schutz ausgeschlossen ist. Ob dies zutrifft, ist materiell zu prüfen (Urteil des Bundesgerichts 4C.175/2002 vom 21. August 2002 E. 2.2.). 13. Die Klägerin beziffert den Streitwert auf CHF 50'000.00. Sie führt aus, dass es sich bei der Marke der Beklagten, deren Löschung Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilde, um ein in der Schweiz noch nicht benutztes, wirtschaftlich unbedeutendes Zeichen handle (vgl. Rz. 7 der Klage, pag. 3).