2 Nachfrist von 10 Tagen ab Publikation der Verfügung zur Einreichung einer Klageantwort angesetzt (pag. 45 ff.). 7. Mit Verfügung vom 11. März 2024 wurde festgestellt, dass die Beklagte auch innert Nachfrist keine Klageantwort eingereicht hatte und das Gericht die Angelegenheit als spruchreif erachte. Den Parteien wurde die Fällung eines schriftlichen Endentscheids, ohne Durchführung einer Hauptverhandlung und ohne weitere Parteivorbringen, in Aussicht gestellt (pag. 50 ff.).