1. Mit Klage vom 28. September 2022 (Eingang beim Handelsgericht am 29. September 2022) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): 1. Es sei festzustellen, dass der Schweizer Teil der IR Marke Nr. 1649058 «LUCKY CLOUDS» (fig.) der Beklagten nichtig ist. 2. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sei anzuweisen, der IR Marke Nr. 1649058 «LUCKY CLOUDS» (fig.) der Beklagten für sämtliche beanspruchte Waren den Schutz in der Schweiz zu entziehen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.