19 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Die Beklagte 1 wird verurteilt, dem Kläger CHF 55.00 nebst Zins zu 5% seit 26. November 2021 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 1ꞌ000.00, werden dem Kläger auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von CHF 1ꞌ000.00 verrechnet. 4. Der Kläger wird verurteilt, den Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 2ꞌ363.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 5. Zu eröffnen (Einschreiben): - den Parteien