16 und mit E-Mail vom 15. November 2021 wurde eine Zahlungsfrist bis am 25. November 2021 gesetzt (KB 14 und 15). Die Beklagte 1 bestreitet dies nicht (vgl. Rz. 75 und 137 der Duplik, pag. 87 und 93). Damit ist die Beklagte 1 seit dem 26. November 2021 in Verzug und hat einen Verzugszins von 5% zu bezahlen.