15 22.1 Unklar ist, gestützt auf welche rechtliche Grundlage der Kläger eine pauschale Umtriebsentschädigung geltend machen will. Er führt dazu lediglich aus, dass diese in der Rechnung enthalten sei und macht keine weiteren Ausführungen dazu (vgl. Rz. 66 der Klage, pag. 13). Mangels Substanziierung ist darauf nicht weiter einzugehen. 22.2 Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit eines pauschalen Verletzerzuschlags verneint (BGE 122 III 462 E. 5).