21.2 Bei der Schätzung der angemessenen Entschädigung kann nicht von dem Preis für acht individuell erstellte Drohnenaufnahmen ausgegangen werden. Vielmehr geht es um das Entgelt für die Nutzung einer bereits bestehenden Luftaufnahme. Die in KAB 8 und 10 aufgeführten Preise für die Nutzung bereits vorhandener Bilder bewegen sich in einer Preisspanne von CHF 10.00 bis CHF 99.00. Mangels weiterer Angaben zur konkreten Preisbestimmung erscheint es sachgerecht, die Gebühr auf den Durchschnittspreis festzulegen (gerundet auf den nächsten Franken).