Nicht nachvollziehbar ist, wieso eine bereits vorhandene Fotografie teurer sein soll, als eine solche, die auf Kundenwunsch erst noch aufgenommen werden muss und somit mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, und zwar unabhängig davon, dass man bei einer Lizenzierung eines Bildes bereits im Voraus weiss, was man bekommt. Ebenso wenig ist ein Zusammenhang zwischen Pixel und Preis nachvollziehbar, zumal der Kläger nicht geltend macht, dass die Kosten für die Herstellung eines Bildes mit hoher Auflösung höher seien, als für eines mit tieferer Auflösung. 21.2