Darauf ist in Bezug auf die Luftaufnahme der Hinweis auf «F.________.ch» enthalten. Die Beklagte 1 hat ebenfalls eine Trefferliste für die Bildsuche «luftaufnahme G.________» eingereicht (KAB 7). Auf dieser Liste ist die Aufnahme nicht zu finden, auch nicht auf einer anderen Seite als «F.________.ch». Weder hat die Beklagte die Echtheit der Bilddatei ausreichend bestritten noch liegen Umstände vor, welche die Behauptung des Klägers, Urheber der Bilddatei zu sein, unglaubhaft erscheinen liessen. Er hat damit so oder anders bewiesen, dass er die fragliche Bilddatei hergestellt hat.