8 durch das Einfügen des Wasserzeichens «L.________» in die Aufnahme erfolgt sein. 16.1 Zweck der Beklagten 1 ist die Vermittlung von Liegenschaften, dazu gehört die Erstellung der Verkaufsdokumentation und die Anpreisung des Verkaufsobjekts. Die Beklagte 1 ist passivlegitimiert. 16.2 Auf das Rechtsbegehren 2, das sich gegen den Beklagten 2 richtet, ist nicht einzutreten.