16. Die vom Kläger geltend gemachte Verletzung der Urheberrechte soll durch die Veröffentlichung der Fotografie, einer Luftaufnahme des Ortes G.________, in der Verkaufsdokumentation für ein von der Beklagten 1 angebotenes Grundstück und auf den Instagram- und Facebook-Accounts der Beklagten 1 und des Beklagten 2 sowie