Der Zentralsekretär des Berufsverbandes «N.________», bei welchem sich der Kläger zur Unterstützung meldete, forderte die Beklagte 1 mit E-Mail vom 15. November 2021 (KB 15) zur Bezahlung der vom Kläger gestellten Rechnung auf (Rz. 28 ff. der Klage, pag. 7 f.; Rz. 65 der Klageantwort, pag. 36 f.). 15.5 Die Rechnung des Klägers wurde nicht bezahlt (vgl. Rz. 34 der Klage, pag. 8; Rz. 75 der Klageantwort, pag. 38). IV.