12.3.5 Prozesserklärungen sind auszulegen. Zu ermitteln ist, ob der Kläger vorliegend tatsächlich eine bedingte Klage erheben wollte oder dem Gericht eine blosse Prüfungsreihenfolge zweier unbedingter Klagen vorschlagen wollte. Im Hauptstandpunkt verlangt der Kläger die Verurteilung der Beklagten 1 zur Bezahlung eines Betrages von CHF 3'920.00. «Eventualiter», d.h. nach dieser Wortwahl nur für die Verwerfung des Hauptstandpunkts, verlangt er die Verurteilung der Beklagten 1 und des Beklagten 2 zu je unterschiedlichen Beträgen, die zusammen wiederum den Klagebetrag von CHF 3'920.00 ergeben.