7. Mit Schreiben vom 3. November 2022 (pag. 99) teilte der Kläger mit, dass er auf die Einreichung schriftlicher Parteivorträge verzichte. 8. Mit Verfügung vom 4. November 2022 (pag. 105 f.) wurde die Hauptverhandlung vom 28. November 2022 abgesetzt und es wurde davon Kenntnis genommen und gegeben, dass die Parteien übereinstimmend auf die Einreichung schriftlicher Parteivorträge verzichtet haben. 9. Die Beklagten reichten am 9. November 2022 (pag. 107 ff.) und der Kläger am 22. November 2022 ihre Honorarnoten ein (pag. 111 ff.). II.