6. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2022 (pag. 97 f.) wurde davon Kenntnis genommen und gegeben, dass die Parteien übereinstimmend auf die Durchführung der Hauptverhandlung verzichten. Weiter wurde festgehalten, dass infolge Verzichts auf die Hauptverhandlung ein Beweisverfahren entfällt und das Gericht gestützt auf die eingereichten Urkunden entscheidet. Der Kläger wurde aufgefordert, innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung mitzuteilen, ob er auf die Einreichung schriftlicher Parteivorträge verzichtet.