b. der Beklagte 2 CHF 1ꞌ750.00 zuzüglich Zins zu 5% ab 11. April 2022. Zudem stellte er folgende prozessualen Anträge: 1. Es sei vom gemeinsamen Verzicht der Parteien auf die Hauptverhandlung Vormerk zu nehmen und den Parteien die Vorladung zur Hauptverhandlung auf den Montag, 28. November 2022, 8:30 Uhr, abzunehmen; 2. es sei vom gemeinsamen Verzicht der Parteien auf die mündlichen Schlussvorträge Vormerk zu nehmen und den Parteien zu gestatten, schriftliche Parteivorträge einzureichen.