2. Die Beklagten reichten am 10. Juni 2022 (Eingang beim Handelsgericht am 13. Juni 2022) ihre Klageantwort ein. Sie stellten folgendes Rechtsbegehren (pag. 26 ff.): Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3. Mit Verfügung vom 28. Juni 2022 (pag. 52 f.) wurde auf die Durchführung einer Instruktionsverhandlung verzichtet, dies unter Hinweis auf die Stellungnahme des Klägers vom 27. Juni 2022 (pag. 51), in welcher er festhält, dass der Abschluss eines Vergleichs nicht angestrebt werde.