Verletzerzuschlag Es liegt keine gesetzliche Grundlage für einen aus Präventionsgründen geschuldeten Verletzerzuschlag vor. Mangels vertraglicher Beziehung scheidet auch ein Verletzerzuschlag als vereinbarte Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) aus (E. 22.2). Erwägungen: I. 1. Mit Klage vom 11. April 2022 (Eingang beim Handelsgericht am selben Tag) stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): 1. Es sei die Beklagte 1 zu verpflichten, dem Kläger CHF 3ꞌ920.00 zuzüglich Zins zu 5% ab 21. Juni 2021 (eventualiter: ab 26. November 2021) zu bezahlen;