cherung zur Anwendung kommen (E. 21). Branchenempfehlungen Branchenempfehlungen, wie den Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archiven (SAB), kommt ohne Aufnahme in eine individuelle Vereinbarung keine rechtserhebliche Bedeutung zu. Sie dienen der Orientierung und können nur herangezogen werden, sofern sie vom Markt tatsächlich befolgt werden (E. 21.1.2). Schätzung des Marktpreises Für die Schätzung des Marktpreises gemäss Art. 42 Abs. 2 OR ist der gesamte Prozessstoff heranzuziehen, unabhängig davon, wer die fragliche Tatsache vorgebracht und bewiesen hat (E. 21.1.3). Verletzerzuschlag