2. Die Gerichtskosten von CHF 8'000.00 werden den Gesuchstellern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt und dem Gerichtskostenvorschuss von CHF 5'000.00 entnommen. Für die ungedeckte Restanz von CHF 3'000.00 wird den Gesuchstellern noch Rechnung gestellt werden. 3. Die Gesuchsteller haben der Gesuchsgegnerin unter solidarischer Haftbarkeit eine Parteientschädigung von CHF 28'440.00 zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen: - dem Sekretariat der Wettbewerbskommission