9 der Gesuchsgegnerin läuft und eine durch diese genehmigte Serie darstellt. Die Gesuchsteller unterstellen sich bzw. ihre Rennserie mit der Bezugnahme auf die Gesuchsgegnerin den Regeln der Gesuchsgegnerin und haben diese zu befolgen. 15.2 Im Übrigen legt die Gesuchsgegnerin sinngemäss dar, sie sanktioniere Drittrennen nur, wenn sie damit in Verbindung gebracht werde (vgl. pag. 35 Rz. 8, pag. 42 Rz. 31).