Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Reglement Bezug auf diese nimmt. So wird etwa in Artikel 2 auf Reglemente der I.________ verwiesen, in Artikel 4 die Voraussetzung einer gültigen Lizenzierung durch die Gesuchsgegnerin festgehalten und in Artikel 7 betreffend die obligatorische Fahrerausrüstung auf die Norm F.I.A. 8856-2000 sowie die Automobil Jahrbücher ASS verwiesen (GB 21). Auch weist die Namensgebung der Rennserie eine grosse Ähnlichkeit zu früheren Wettbewerben auf, für welche jeweils ein Antrag um Zulassung bei der Gesuchsgegnerin gestellt worden war.