15. Fraglich ist zunächst, ob ein den Gesuchstellern zustehender Anspruch verletzt ist oder eine solche Verletzung zu befürchten ist (Verfügungsanspruch): 15.1 Streitig ist im Wesentlichen die durch den Gesuchsteller 1 organisierte Rennserie «X.________ Cup» ab Juli 2020. Das betreffende Reglement vom 25. Februar 2020 (GB 16) bzw. die aktualisierte Version vom August 2020 (GB 21) wurde zwar nicht der Gesuchsgegnerin bzw. der I.________ zur Genehmigung unterbreitet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Reglement Bezug auf diese nimmt.