der Gesuchsgegnerin unterstünden. Auch in der Schweiz gebe es Renn-Meisterschaften, die völlig unabhängig von der F.I.A. bzw. der Gesuchsgegnerin organisiert würden. Die Gesuchsteller würden zudem vergessen, dass die Z.________ Cars in der vorliegenden Form wegen technischer Mängel keiner gültigen Reglementierung der F.I.A. für den Wettbewerbsbereich des Automobilrennsports entsprechen würden. Ein Einschreiten der Gesuchsgegnerin sei zwingend gewesen, da die Sicherheit der Teilnehmer nicht gewährleistet gewesen sei.