Die Gesuchsgegnerin hält dagegen, die Gesuchsteller hätten nur kurze Zeit nach der Genehmigung des «Y.________ Cup 2020» begonnen, unter einem in den Grundzügen identischen Reglement eine andere Veranstaltung zu vermarkten und damit den Anschein erweckt, diese sei der Gesuchsgegnerin ebenfalls zur Genehmigung unterbreitet worden bzw. die Veranstaltung finde im Rahmen ihrer anerkannten Reglementarien statt. Das ISG finde nur Anwendung auf diejenigen Auto- mobil-Veranstaltungen, die der I.________ der Gesuchsgegnerin unterstünden.