Cars») im Sinne von Art. 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241), wie auch in ihren wirtschaftlichen Interessen im Sinne von Art. 5 und Art. 7 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) verletzt. 14.2 Die Gesuchsgegnerin hält dagegen, die Gesuchsteller hätten nur kurze Zeit nach der Genehmigung des «Y.______