Die Gesuchsgegnerin bezweckt gemäss ihrem Handelsregistereintrag die Ausübung der von der F.I.A. übertragenen Sporthoheit, die Kontrolle und Ausübung des Motorsports mit mehrrädrigen Fahrzeugen und die Wahrung aller mit dem Motorsport direkt zusammenhängenden Interessen (GB 6). Die von den Gesuchstellenden anbegehrten Massnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Zwecksetzung der Gesuchsgegnerin. Damit ist von der vorliegenden Streitigkeit mindestens die geschäftliche Tätigkeit der Gesuchsgegnerin betroffen.