3 4. Betreffend der Rechtsbegehren Ziffer 1 - 2 sei der Gesuchsgegnerin für den Widerhandlungsfall bzw. betreffend das Rechtsbegehren Ziffer 3 für den Verweigerungsfall eine Busse gemäss Art. 292 StGB anzudrohen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung; 5. Es sei die Gesuchsgegnerin zur Übernahme der Verfahrenskosten und zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung (einschliesslich Mehrwertsteuer) an die Gesuchsteller Ziffer 1 - 5 zu verurteilen.