Cars» im In- und Ausland irgendwelche Anweisungen zu erteilen und gegen sie Nachteile wie beispielsweise Bussen, Sperren und Publikationen anzuordnen bzw. auszusprechen. 2. Der Gesuchsgegnerin sei es im Sinne von vorsorglichen Massnahmen unverzüglich zu verbieten, Drittpersonen wie beispielsweise Offizielle und Veranstalter, welche die Gesuchsteller Ziffer 1 - 5 und ihnen Nahestehende mit den «Z.________ Cars» an ihren Motorsport-Veranstaltungen teilnehmen lassen bzw. Pilotinnen und Piloten, welche mit «Z.________ Cars» an Motorsport-