2. 2.1 Mit Gesuch vom 16. März 2021 gelangten die Gesuchsteller an das Handelsgericht und stellten die folgenden Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): 1. Der Gesuchsgegnerin sei es im Sinne von vorsorglichen Massnahmen unverzüglich zu verbieten, den Gesuchstellern Ziffer 1 - 5 betreffend ihrer Initialisierung und Organisation von sowie Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen mit «Z.________ Cars» im In- und Ausland irgendwelche Anweisungen zu erteilen und gegen sie Nachteile wie beispielsweise Bussen, Sperren und Publikationen anzuordnen bzw. auszusprechen.