bei deren Disziplinarkommission ein Verfahren wegen Durchführens von nicht anerkannten Wettbewerben ein. Mit Entscheid der Disziplinarkommission vom 11. November 2020 wurde der Gesuchsteller 1 des «mehrfachen Verstosses gegen die gültigen Reglemente schuldig gesprochen» sowie «verurteilt zu einer Geldstrafe (Busse) in der Höhe von CHF 5'000.00 und zur Übernahme der Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'500.00 (exkl. MWST)». Weiter wurde entschieden, dass dieses «Urteil» durch die Gesuchsgegnerin als «Autorité Sportive Nationale» (ASN) national und international veröffentlicht wird (GB 9).