Die Rennen des «Y.________ Cup 2020» wurden pandemiebedingt abgesagt (vgl. GB 20 Ziff. 8). Stattdessen plante der Gesuchsteller 1 unter dem Titel «X.________ Cup» mehrere Veranstaltungen in Frankreich sowie in Lignières NE (vgl. GB 21). Es ist unbestritten, dass hierfür weder eine Genehmigung durch die Gesuchsgegnerin vorlag noch eine Ausschreibung in deren Kalender erfolgte (vgl. pag. 9). 1.3.4 Nach mehrfachem Schriftenwechsel (vgl. GB 23 ff.) leitete die Gesuchsgegnerin bzw. die I.________ bei deren Disziplinarkommission ein Verfahren wegen Durchführens von nicht anerkannten Wettbewerben ein.