2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 8'000.00, werden der Beklagten auferlegt und dem von der Klägerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss von CHF 11'800.00 entnommen. Der Klägerin werden CHF 3'800.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin CHF 8'000.00 zu ersetzen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 12'222.00 (inkl. Auslagen) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen (per Einschreiben): - den Parteien Bern, 24. Mai 2022 Im Namen des Handelsgerichts Die Vizepräsidentin: