25. Bezüglich der Schadenshöhe sind sich die Parteien einig. Sie beziffern den Schaden auf CHF 84'000.00, soweit der Klägerin dafür ein Rückgriffsanspruch zusteht (vgl. Rz. 17). Die Beklagte macht aber geltend, dass das Verhalten von Frau F.________ zumindest im Rahmen der Schadensreduktion berücksichtigt werden sollte (Klageantwort, Rz. 60 ff.; Duplik, Rz. 21). Die Klägerin bestreitet dies (Replik, Rz. 19). 25.1 Das Gericht berücksichtigt ein Selbstverschulden der geschädigten Person, das nicht zu einer Haftungsentlastung geführt hat, im Rahmen der Schadenersatzbe-